Unterstützung für die Wärmewende

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. So können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gestärkt werden. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage allein zu tragen, werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen umfassend unterstützt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz